ePSA – Pflichtschulabschluss

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des Schulbesuches positiv absolviert haben, können diesen nachholen:

Das Modell des erwachsenengerechten Pflichtschulabschlusses basiert nicht auf der strikten Trennung der klassischen Schulfächer, sondern geht mit der Setzung von fachlichen Schwerpunkten neue Wege.

 

Die Pflichtschulabschluss-Prüfung umfasst folgende Prüfungsgebiete:

 

  • Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft
  • Englisch – Globalität und Transkulturalität
  • Mathematik
  • Berufsorientierung

Nach Wahl des Prüfungskandidaten/ der Prüfungskandidatin zwei der nachstehend genannten Prüfungsgebiete:

  • Kreativität und Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales
  • Weitere Sprache
  • Natur und Technik

Bestimmte Prüfungsgebiete können entfallen, wenn der erfolgreiche Abschluss einzelner Unterrichtsgegenstände nachgewiesen werden kann.

Sie können sich die Kenntnisse der einzelnen Gegenstände selbst aneignen oder an außerschulischen Bildungsinstitutionen Kurse belegen und auch Prüfungen absolvieren. Die Prüfung in Deutsch – Kommunikation und Gesellschaft muss allerdings an einer Prüfungsschule abgelegt werden, die Ihnen dann auch das Abschlusszeugnis ausstellt.

Der Antrag auf Zulassung zur Pflichtschulabschluss-Prüfung ist bei der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Mittelschule einzubringen, vor deren Prüfungskommission die Ablegung der Pflichtschulabschluss-Prüfung beabsichtigt wird.

 

Prüfungsschulen:

Außerschulische Bildungsinstitutionen:

 

Link zum Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at

Ansuchen um Zulassung:
ePSA Ansuchen Zulassung

 

Ansprechpartner/Kontakt

Birgit Enzensberger

Mozartplatz 8-10
5010 Salzburg  

birgit.enzensberger[at]bildung-sbg.gv.at
Tel.: 0662/8083/1070