Rechtliche Grundlagen
In den österreichischen Gesetzen zur Schulorganisation, zum Schulunterricht und zur Schulpflicht, wurden bereits früh Möglichkeiten zur Begabungsförderung verankert.
Der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Begabungs- und Exzellenzförderung an Schulen wurde zudem durch unterschiedliche Initiativen, Erlässe und Bescheide immer weiter ausgedehnt.
§ 6 Schulorganisationsgesetz: Lehrpläne – Freigegenstände
§ 17 Schulunterrichtsgesetz: Begabungsförderung in der Unterrichtsarbeit – Schulstufenwechsel in der Vor- und Volksschule
§§ 23b., 26b., 26c. Schulunterrichtsgesetz: Semesterprüfungen mit Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände
§§ 26., 26a. Schulunterrichtsgesetz: Überspringen von Schulstufen und „Nahtstellen“
§ 7 Schulpflichtgesetz: Vorzeitiger Besuch der Volksschule
Grundsatzerlass
Das Bundesministerium für Bildung hat 2017 einen Grundsatzerlass zur Begabungs- und Begabtenförderung erstellt, der den alten Grundsatzerlass 16/2009 außer Kraft setzt.
Im Grundsatzerlass wird Begabungsförderung als ein wichtiges Bildungsanliegen des österreichischen Bildungssystems angeführt, da sie auf die Unterstützung, Förderung und Begleitung aller Schüler/innen bei der ganzheitlichen Entwicklung ihrer Person und ihrer Leistungspotenziale abzielt. Der Erlass geht von einem mehrdimensionalen Begabungsbegriff aus, in dem die Entfaltung der individuellen Leistungspotenziale in einem aktiven Lern- und Entwicklungsprozess in Wechselwirkung zwischen Person und sozialem Umfeld geschieht.