Handbuch Facility Management
© Bildungsdirektion Salzburg Brigitte Pelwecki
Inhaltsverzeichnis:
A | |
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B | |
C | Contracting |
D | |
E | |
G | |
H | |
I/J | |
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P/Q | |
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U | Urlaubsplan |
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A
Die Aufgaben von SchülerInnen, Lehrpersonen, Reinigungs- und Schulwartepersonal bei der Abfallbewirtschaftung sind schriftlich festzulegen. Einerseits ist dazu die Hausordnung zu aktualisieren, andererseits das Aufgabenprofil der MitarbeiterInnen der Schule. Um einen reibungslosen und sparsamen Umgang mit Abfällen zu gewährleisten, sind die Schnittstellen und die Kontrollen dabei genau zu definieren.
Abfallvermeidung muss auch mit dem Buffetbetrieb koordiniert sein.
Reinigungs- und Schulwartepersonal benötigt regelmäßig besondere Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe, Arbeitsmantel). Die Schule hat im Rahmen des Schulbudgets diese Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen (2-jährig).
Laut Bundes- Bedienstetenschutzgesetz ist der Bund verpflichtet, den DienstnehmerInnen regelmäßig Arbeitsmedizinische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Beschaffung dieser Dienstleistung erfolgt über den E-Shop der BBG.
Die Beschaffung erfolgt zentral über die Bildungsdirektion Informationen dazu: erhard.wieser[at]bildung-sbg.gv.at
Mit jeder Mitarbeiterin/jedem Mitarbeiter aus Reinigung, Schulwartepersonal, Sekretariat sollte ein Gespräch geführt werden, in dem der ihm/ihr zugeordnete Arbeitsumfang genau beschrieben ist. Dies dient der Erstellung eines Organigramms und ist Grundlage für jedes MitarbeiterInnen Gespräch. Diese Vereinbarung soll sowohl von der Dienststellenleitung als auch vom Mitarbeiter/der Mitarbeiterin unterzeichnet werden.
Die Archivierung von Klassenbüchern und anderen Schulunterlagen muss in einem brandbeständigen Raum durchgeführt werden.
Wasserspender müssen regelmäßig gewartet und gereinigt werden. Vor allem auch Perlatoren oder Einhandmischerkartuschen gehören regelmäßig entkalkt. Ein Artikel aus dem Konsument 9/11 gibt dazu Auskunft.
Je nach landesgesetzlichen Bestimmungen sind Aufzugsanlagen regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfungen unterziehen zu lassen. Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, Fassung vom 02.01.2009.
Die Pflege der Außenanlagen obliegt dem Schulwartepersonal. Die Organisation, wann welche Tätigkeiten von wem durchzuführen sind, sollten in einer Arbeitsbeschreibung gemeinsam mit den MitarbeiterInnen festgelegt werden.
B
Das Behindertengleichstellungsgesetz legt fest, dass bis zum Jahr 2015 sämtliche öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden müssen. In dieser Übergangsfrist arbeitet der Bund daran, alle Schulen entsprechend zu adaptieren. Eine wesentliche Einrichtung ist die Einrichtung einer Gegensprechanlage im Eingangsbereich. Damit wird erreicht, dass Menschen mit Behinderungen sich melden (zB im Sekretariat) und Hilfe anfordern können. Sollte an Ihrer Schule aus aktuellem Anlass sofort Bedarf an Adaptierungen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion Salzburg.
Die wichtigsten Maßnahmen, die an einer Schule durchgeführt werden müssen, finden Sie in der Broschüre von Ing. Hans Wiesinger „Barrierefreie Nutzbarkeit im Schulgebäude“.
Die Pflege der Bäume auf der Schulliegenschaft obliegt dem Schulwartepersonal. Der/die LiegenschaftseigentümerIn (Gemeinde, BIG) kann einen Sicherheitsschnitt durchführen, der aus den Mietzinsreserven finanziert werden muss.
Laut EU-Richtlinie dürfen für die Beleuchtung von öffentlichen Räumen nur noch Energiesparlampen eingesetzt werden. Bei Umbaumaßnahmen ist auf den Einbau von energieeffizienten Beleuchtungssystemen (Lichtsteuerung, Sensoren, Zeitsysteme) zu achten. Die Richtwerte für die Beleuchtung finden Sie in den ÖISS Schulbaurichtlinien.
Für den Winterdienst besteht für das Schulwartepersonal verpflichtend Bereitschaftsdienst. Dieser wird bezahlt, das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Bildungsdirektion Salzburg.
Bei der Information des Raumplans der Schule sind einige Maßnahmen zu beachten:
- Die Schrift muss gut lesbar (Kontraste - BGStG), groß genug sein
- Pläne oder Aufstellungen übersichtlich gestalten
- Fluchtwegangaben bei Verlust sofort ersetzen
- WC-Anlagen, besonders Behinderten-WC ausreichend ankündigen
- Vom Behindertenparkplatz bis zu den entsprechenden Einrichtungen (Lift, WC) durchgängig logisch beschildern
- Bezeichnungen geschlechtsneutral formulieren oder beide Geschlechter anführen (Zum Beispiel Konferenzzimmer statt LehrerInnen Zimmer, Damen-WC statt LehrerInnen WC...)
Bodenbelag (ausbessern, erneuern)
Bei der Wahl des neuen Bodenbelags ist auf die Rutschfestigkeit, Trittsicherheit und die Befahrbarkeit mit Rollstuhl zu achten. Die Beläge dürfen kein PVC enthalten, die entsprechende Brandbeständigkeit ist einzuhalten. Bei Holzböden ist auf formaldehydfreie Materialien zu achten. Im Innenbereich darf Tropenholz nicht zum Einsatz gelangen.
Aus Sicherheitsgründen ist der Einbau von Bodensteckdosen nur dann erlaubt, wenn Möbel in diesem Raum fix montiert sind.
Jede/r SchulleiterIn ist für den Brandschutz verantwortlich. Die Aufgaben zur Brandschutzsicherheit übernimmt ein/e von der Direktion mittels Dienstauftrag ernannte/r Brandschutzbeauftragte/r und ev. auch ein/e BrandschutzwartIn sowie deren Stellvertretung. Diese Person erhält eine bestimmte Ausbildung, um alle anstehenden Aufgaben wahrnehmen zu können. Im Sicherheitsordner der Bildungsdirektion Salzburg finden sich sämtliche Unterlagen für den schulischen Brandschutz. Eine jährliche Brandschutzübung zu Schulbeginn und die Unterzeichnung der Brandschutzordnung von allen Personen, die sich über längere Zeit im Gebäude aufhalten (LehrerInnen, Reinigungspersonal,...) ist Standard.
Die Brandschutzordnung und der Fluchtwegeplan müssen für jede/n BesucherIn eines Gebäudes ersichtlich sein.
Brandschutzbeauftragte (BSB) jener Schulen, die eine Brandmeldeanlage im Gebäude haben, müssen eine entsprechende Sonderausbildung absolvieren.
Um Probleme mit der Vertretung des BSB zu vermeiden, ist dafür zu sorgen, dass zumindest eine weitere Person die Ausbildungen für den BSB hat und auch mehrere Brandschutzwarte beauftragt werden sollten. Die Dienststellenleitung ist verantwortlich dafür, dass sämtliche, für den Brandschutz zuständigen Personen auch die regelmäßig zu absolvierenden Schulungen besuchen. Informationen zur Ausbildung: erhard.wieser[at]bildung-sbg.gv.at
Der Buffetbetrieb einer Schule ist normalerweise an eine/n externe/n PächterIn vermietet. Das Warenangebot wird spätestens zu jedem Schulbeginn mit der Schulleitung besprochen. Die Schulleitung hat das Recht, ein bestimmtes Warenangebot nicht zu akzeptieren. Der nicht verpachtete Bereich, der für Lehrpersonen und SchülerInnen zur Einnahme des Essens zugeteilt ist, soll von den PächterInnen stets besenrein an das Schulreinigungspersonal übergeben werden. Die Flächen, die vom Pächter/der Pächterin zu reinigen sind, sind vertraglich festzuhalten.
Zivilschutzeinrichtungen sind bescheidgemäß offen zu halten und auf keinen Fall als Lagerraum zu benutzen.
C
Schulen, die ein Contractingprojekt (Energie-, Wassereinsparungen, etc...) eingegangen sind, müssen regelmäßig mit Ihren PartnerInnen abstimmen, welche Maßnahmen an der Schule unternommen werden, um die Einsparziele zu erreichen. Die Bildungsdirektion Salzburg unterstützt Sie gerne in diesen Bemühungen.
D
Dächer und Dachrinnen sind seitens des Schulwartepersonals regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu reinigen. Die Dachrinnenheizung muss in Kälteperioden ständig in Funktion sein. Sollte es nicht zumutbar sein, dass Schulwartepersonal die Begutachtung durchführen können, ist eine Fachfirma dazu zu beauftragen.
Der Dachboden einer Schule ist grundsätzlich kein Lagerraum. Die Schulleitung muss regelmäßig prüfen, ob der Dachboden sauber und ohne Lagerung vorgefunden wird, hier besteht erhöhte Brandgefahr. Nur in brandschutzsicher ausgeführten Dachbodenräumen können Gegenstände gelagert werden.
E
Die Schulleitung erstellt mit den Reinigungskräften der Schulen eine Arbeitsplatzbeschreibung. Darin sind sowohl die Flächen als auch die Häufigkeit der Reinigung definiert. Ebenso vereinbart wird ein Plan, in welcher Art Ausfälle durch Abwesenheiten von KollegInnen ersetzt werden. Wichtig dabei ist auch eine vorausschauende Urlaubsplanung.
Funktionsräume mit Einsatz von Computern sind sehr energieintensiv. Es sind daher Maßnahmen zu treffen, dass der Strom sparende Umgang mit der EDV ermöglicht wird. ZB: zentrale Abschaltmöglichkeiten schaffen, Stromsparfunktionen („Monitor aus nach 15 Minuten”, Stand-by per Ein/Aus Tastendruck - können bei der Einrichtung der EDV-Geräte vorkonfiguriert werden). Wichtig ist die abendliche Kontrolle, damit sicher alle Geräte abgeschaltet werden.
EDV Räume sollen nie südseitig eingerichtet werden.
Schulgebäude werden immer wieder von Einbrechern heimgesucht. Um dies zu verhindern, sind zuerst Vorkehrungen zu treffen: In der Arbeitsplatzbeschreibung des Reinigungs- und Schulwartepersonals ist genau zu definieren, wer für das Absperren sämtlicher Eingangstüren und das Schließen aller Fenster zuständig ist. Dieser abendliche Rundgang muss stets von bestimmten Personen übernommen werden, wenn die zuständige Person nicht anwesend ist. Das ist schriftlich zu vereinbaren.
Nach dem Entdecken eines Einbruchsdiebstahls ist unverzüglich die Polizei zu informieren. An die Bildungsdirektion Salzburg geht eine Meldung über „Besondere Vorkommnisse”, das Polizeiprotokoll liegt in Kopie bei. Um einen Ersatz der gestohlenen Gegenstände zu beantragen benötigt die Bildungsdirektion Salzburg einen Ausdruck des jeweiligen BBG-Angebotes.
Richtwerte zur professionellen und ergonomisch korrekten Einrichtung von Klassenräumen finden Sie in den ÖISS Schulbaurichtlinien.
Um den Stromverbrauch und damit die Kosten für elektrische Geräte zu ermitteln werden Energiemessgeräte eingesetzt. Sie erhalten diese beim Energiesonderbeauftragten des Bundes kostenlos verliehen. Es lohnt sich, generell die Energiekosten mit einem Messgerät zu evaluieren, um sinnvoll über Alternativen nachdenken zu können.
Die Republik Österreich hat das Abkommen zur Erreichung des Kyoto-Ziels unterzeichnet. Natürlich sind Bundesbetriebe allein aus diesem Grund aufgefordert, sparsam mit Energie umzugehen. Zudem sind Energiekosten eine große Belastung für das Schulbudget. Die Schulleitung fördert daher jede Initiative zum Energiesparen und gibt Vorschläge an die Bildungsdirektion Salzburg weiter, wenn Investitionen zur Einsparung von Emissionen getätigt werden sollten. Wichtig dabei ist auch die Mitarbeit des Reinigungs- und Schulwartepersonals.
F
Um die autofreie Mobilität von SchülerInnen und Lehrenden zu fördern, ist es für Schulen notwendig, attraktive Fahrradständer, möglichst überdacht, zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie dazu Ideen haben, setzen Sie sich mit der Bildungsdirektion Salzburg in Verbindung.
Die schulische Fensterreinigung wird in den meisten Fällen an BBG-Zuschlagsfirmen vergeben. Normalerweise wird alle 1-2 Jahre eine Fensterreinigung durchgeführt. Diese Maßnahme sollte in der Planungsphase (Planungsbeirat) kalkuliert und berechnet werden, damit der Auftragsvergabe im darauffolgenden Sommer nichts im Wege steht.
Die Urlaubs- und Zeitausgleichsplanungen für das Reinigungs-, Schulwarte- und Sekretariatspersonal sollte übersichtlich, einheitlich und immer in Rücksprache mit den Betroffenen geschehen. Es müsste möglich sein, dass zu jeder Zeit zumindest eine Person an der Schule anwesend ist. Normalerweise übernimmt dieses Aufgabenfeld die Rechnungsführung an der Schule. Wichtig ist, dass die Bildungsdirektion Salzburg über Abwesenheiten im Sekretariat informiert ist und auch, wo jemand im Notfall zu erreichen ist.
Das regelmäßige Auswechseln von Filtern bei Lüftungs- und Klimaanlagen ist Aufgabe des Schulwartepersonals und geht auf Kosten des Schulbudgets. Dazu muss ein Betriebs- und Wartungsbuch nach ÖNORM H 6021 und der Arbeitsstättenverordnung geführt werden, in dem sämtliche Arbeiten an den jeweiligen Anlagen dokumentiert werden. Zumindest einmal jährlich legt das Schulwartepersonal der Schulleitung einen Bericht vor, in dem die Ausführung von nötigen Arbeiten nachgewiesen wird. Nicht dabei vergessen werden sollten die Filter in WC-Anlagen.
Die BBG schreibt regelmäßig und Österreich weit Leistungen der Fremdreinigung aus. Sollte Ihre Schule permanent Fremdreinigung benötigen, so sind Sie damit ohnehin im Zusammenhang mit diesen Ausschreibungen befasst. Aufgrund von Personalengpässen bei den Reinigungskräften kann es notwendig sein, Ersatzreinigung finanzieren zu müssen. Dazu muss ebenfalls immer die BBG kontaktiert werden.
Das Erheben und bekannt geben von Flächenzahlen ist für Sie vor allem im Budgetbereich notwendig. Ihr Liegenschaftseigentümer kann Ihnen im Zweifelsfall aktuelle Zahlen nennen. Nach Um- und Zubau ist zu beachten, dass die neuen Flächendaten an die Bildungsdirektion Salzburg bekannt gegeben werden.
Die Schulleitung ist verantwortlich dafür, dass Fluchtwege nicht verstellt oder eingeengt werden. Fluchttreppen sind nach der Arbeitsstättenverordnung nahezu brandlastfrei zu halten, das heißt, es dürfen keine brennbaren Gegenstände in den gesicherten Fluchtbereichen stehen.
Räume, die nicht reine Klassenzimmer sind, unterliegen teilweise bestimmten Sicherheitsbestimmungen (Naturwissenschaften, EDV). Wenn diese für Unterrichtsgegenstände genutzt werden, die nicht ihren Funktionen entsprechen, so sind die betreffenden Lehrpersonen über die Sicherheitsvorschriften bzw. den Umgang mit Geräten und das Verhalten im Brandfall zu informieren.
G
Wenn Schulen Automaten aufstellen (lassen), so ist ein Kostendeckungsbeitrag zu ermitteln. Dieser setzt sich aus den ermittelten Betriebskosten zB aus Wasser- und Energieverbrauch zusammen. Ein Beispiel soll dokumentieren, wie dieser Verbrauch an einer Schule gemessen werden soll. Dazu benötigen Sie ein Energiemessgerät.
Einmal im Jahr (Sommerferien) sollte jede Schule eine Grundreinigung erhalten. Bei dieser Form der gründlichen Reinigung ist in erster Linie das maschinelle Bearbeiten von Hartbelägen gemeint.
Der Bodenbelag wird - wenn er wasserbeständig ist ( - also kein Parkettboden -) mit einer Reinigungslösung aus Kaltwasser und einem auf die Belags- und Verschmutzungsart abgestimmten Grundreinigungsmittel eingewaschen und bei entsprechender Einwirkzeit mit einer Einscheibenmaschine gerieben. Was die Maschine nicht erreicht - also z.B. Ecken und Ränder - wird händisch mit Pads oder Bürsten behandelt. An den Schulen gibt es eine Vielzahl an Kunststoffböden. Diese Böden sind abhängig von dem verwendeten Kunststoff zu reinigen. Dabei dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, die der Hersteller empfiehlt.
Anschließend wird die Schmutzlösung mit einem Industriesauger aufgenommen und der Boden meist mit reinem Wasser (zur Neutralisation der meist basischen Oberfläche) nachgewaschen.
Je nach Belagsart und Nutzungsfrequenz wird diese Einpflege/Versiegelung mit einer strapazfähigen Beschichtung erfolgen.
Die regelmäßige professionelle Grundreinigung ermöglicht dem Reinigungspersonal eine effiziente tägliche Unterhaltsreinigung.
Die regelmäßige Pflege der Außenanlagen der Schule obliegt dem Schulwartepersonal. Dabei sind Sicherheitsfragen und das Bundesbedienstetenschutzgesetz zu beachten (zB muss Baumschnitt von einer Fachfirma erledigt werden). Grundsätzlich wird der Umfang der Tätigkeiten in der Arbeitsplatzvereinbarung definiert.
H
In der schulischen Hausordnung sollte auch der Umgang mit dem öffentlichen Eigentum angesprochen werden. Neben den Regelungen, wie mit Reparaturmeldungen umgegangen wird sollte ein wesentlicher Punkt die Abfallbeseitigung und die Sauberkeit in den Klassenräumen. Die Hausordnung muss festlegen, dass die Verantwortung der NutzerInnen des Schulgebäudes immer auch im respektvollen Umgang mit allen anderen (Lernende, Lehrende, Reinigungspersonal...) gesehen werden soll.
Die regelmäßige Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage ist Grundlage für einen reibungslosen Heizbetrieb. Die Schule muss in diesem Zusammenhang ausreichend Mittel einplanen und zur Verfügung stellen. Manche Heizungsregelungsanlagen können fern überwacht werden, diese Aufgabe muss eine Person erledigen, die dazu ausgebildet ist. Entweder das Schulwartepersonal erhält die dafür nötige Ausbildung oder die Überwachung wird ausgeschrieben und einem entsprechenden Unternehmen übergeben mit der Vorgabe, Energie optimierend einzugreifen.
Einwandfreie Hygiene an der Schule muss täglich gewährleistet sein. Für die Hygiene im Betrieb von Betriebs- und Lehrküchen sind die jeweiligen FachvorständInnen bestens geschult. Der Hygienestandard bei Pachtbuffets sollte zumindest augenscheinlich regelmäßig geprüft werden.
Nassräume und WC Anlagen müssen täglich gereinigt werden. Sollte hier Personalmangel entstehen, ist umgehend die Bildungsdirektion Salzburg zu verständigen.
Filteranlagen müssen meist jährlich gewechselt werden, dabei nicht die Abluftanlagen in den WC-Anlagen vergessen!
Ordnung in Nebenräumen wie Kustodiate, Personalräume, etc. hat auch mit Hygiene zu tun.
I/J
Instandhaltung (Gebäude, Einrichtung)
Das Schulwartepersonal ist zuständig für die Überwachung und teilweise selbstständige regelmäßige Instandhaltung des Gebäudes und der Einrichtung. Im Organigramm der Schule ist festgelegt, wer für welche Arbeiten zuständig ist. In der Arbeitsplatzbeschreibung der MitarbeiterInnen ist festgelegt, wer in welchem Fall Angebote einholt, Firmen beauftragt bzw. die Kommunikation mit der Bildungsdirektion Salzburg dazu aufnimmt.
Im Facility-Management ist es wichtig, permanent mit der/dem InventarverwalterIn in Kontakt zu stehen. Vor allem das Schulwarte Personal ist mit Austausch von Möbeln befasst und muss auch gelegentlich Gegenstände wegwerfen. Diese Umstrukturierungen müssen stets protokolliert und im INVWIN eingetragen werden.
Rollos, Verdunkelungen, Außen- und Innenjalousien: Kosten für die Reparatur im Außenbereich trägt der/die LiegenschaftseigentümerIn (bzw. die Bildungsdirektion Salzburg), im Innenbereich ist die Schule zuständig.
K
Kellerräume werden gern als Lagerräume verwendet. Bitte beachten Sie dabei, dass wertvoller Platz verloren geht, wenn Dinge aufbewahrt werden, die niemand mehr in Zukunft brauchen wird. Keller sind oft feucht, wenn Schimmelbefall auftaucht, verständigen Sie die Bildungsdirektion Salzburg.
Ein öffentlich finanzierter Raum sollte möglichst intensiv genutzt werden. Es ist daher darauf zu achten, dass Klassenräume zu Zeiten, an denen kein Unterricht stattfindet, auch anderweitig genutzt werden können. Neben der Überlassung von Schulräumlichkeiten zugunsten der zweckgebundenen Gebarung sollten diese Räume Lehrpersonen für Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung zur professionellen Nutzung zeitweise leer stehender Räume sind fahrbare Caddies(Bürocontainer), um persönliche Unterlagen leicht von Ort zu Ort transportieren zu können. Angenehmes Arbeiten wird ermöglicht, wenn an der Schule grundsätzlich auf Sauberkeit geachtet wird.
Dass ein Klassenraum so wieder verlassen wird, wie er vorgefunden wird hat mit Respekt gegenüber Lehrenden und dem Reinigungspersonal zu tun. Ein Set mit Besen und Kehrrichtschaufel erleichtert hier das Einhalten der Hausordnung.
Um Kunststoffsportbeläge langlebig zu erhalten, benötigen diese professionelle Wartung und Pflege. Auf der Schulsportinfo-Website des Bundesministeriums für Unterricht Kunst und Kultur ist ein Pflegebuch abrufbar, bei dem alle notwendigen Maßnahmen detailliert beschrieben sind.
Kühlgeräte in Küchen oder zB in Serverräumen müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden. Wer die Wartung organisiert und im Wartungsbuch vermerkt ist im Organigramm fest gehalten. Die Bedienung und Wartung dürfen nur Personen durchführen, die mit dem Arbeitsumfeld entsprechend vertraut sind.
L
Die Dekoration für den Schulball wird jedes Jahr neu gemacht? Dann weg mit den alten Tafeln, Plakaten und Objekten. Schulgestühl aus dem vorigen Jahrhundert wartet auf AbnehmerInnen? Wenn über den Sachgüteraustausch keine InteressentInnen gefunden wurden, bieten Sie dies Vereinen an oder entsorgen Sie diese ungelieben Stücke. Seien Sie sich bewusst, dass im Schulbudget stets Mittel für den Austausch von Möbeln bereit gestellt werden müssen.
Lehrpersonen - Aufenthalt, Arbeitsräume
Manch Schule platzt aus allen Nähten: Für Vor- und Nachbereitung für LehrerInnen ist kaum Platz. Wenn kein Um- oder Ausbau in nächster Zeit ansteht, ist hier Fantasie und Umdenken notwendig:
- Modulare Oberstufe bietet Platz für Unterlagen von LehrerInnen, in unterrichtsfreien Zeiten können mehrere Personen in Ruhe arbeiten (Caddy!)
- Klassenzimmer sind nicht immer für den Unterricht genutzt - ein Raumplan für LehrerInnen, in denen freie Klassenräume gefunden werden können, bietet Ruheinseln in übervollen Gebäuden.
- Die Bibliothek/Infothek hat meist Arbeitsplätze mit Internetanschluss. Auch hier hilft der Raumplan, um sehen zu können, wann ruhiges Arbeiten für Lehrende möglich ist.
- Durchforsten Sie alle Zimmer und Räume - ist wirklich jedes Labor, jede Werkstätte, jedes Kustodiat optimal eingerichtet? Könnte nicht vieles weggeworfen werden, anstatt dessen noch ein Arbeitsplatz eingerichtet werden?
- Sprechzimmer, PV-Räume, Arztzimmer - es gibt Räume, die nicht ganztags genutzt sind. Manchmal reichen kleine Adaptierungen, um Platz für Unterrichtsvorbereitung schaffen zu können.
Je moderner ein Schulgebäude, desto umfangreicher die Lüftungsanlage. In beinahe jeder Garderobe und in Turnsaalnebenräumen sind Lüftungsanlagen eingebaut. Im Organigramm findet sich, wer zuständig ist: regelmäßige Reinigung, Funktionalität prüfen, Wartung, Filter austauschen. Das Abschalten der Lüftungsanlage aus Energiespargründen kann zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen.
M
Sowohl Maschinen für das Schulwartepersonal, als auch solche für den Unterricht müssen regelmäßig gewartet werden. Die entsprechenden Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden. Im Organigramm der Schule muss abgebildet sein, wer für welche Aufgaben zuständig ist.
Jede Schule sollte allen Personen, die das Gebäude regelmäßig nutzen die Möglichkeit bieten, Meldungen über Störungen, nötige Reparaturen, oder Fehlbestände abgeben zu können. Das einfachste System ist die Auflage von Formularen in jedem Raum. Eine Person ist verantwortlich dafür, dass diese Formulare täglich eingesammelt werden (zB Reinigungspersonal sammelt, Schulwart sichtet). Diese Person ist dann auch für die Weitergabe, Erledigung und Kontrolle der nötigen Arbeiten zuständig. (ZB Schulwart verständigt Sekretariat, dass Firma angerufen werden muss.) Die Erledigung sollte dann entweder auf dem Formular (aufheben) oder in einer einfachen Tabelle (Excel) dokumentiert werden. Wichtig dabei ist, dass die zuständige Person stets über den Stand der Dinge informiert wird (zB wenn sich die Reparatur oder Neubeschaffung eines Gegenstandes verzögert).
Das direkte Gespräch zwischen MitarbeiterInnen und Vorgesetzten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche und zufriedenstellende Zusammenarbeit. Eine besondere Stellung nimmt das als Führungsinstrument gesetzlich verankerte MitarbeiterInnengespräch ein (§ 45a BDG bzw. § 5 VBG). Mit Abstand zum Tagesgeschehen kommen dort jährlich die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Aufgaben und die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Sprache. Grundlage dafür ist ein vom BKA entwickelter Leitfaden und ein Formular zur Dokumentation des jährlichen Gesprächs. Im MitarbeiterInnen Gespräch können die Grundlagen des jeweiligen Arbeitsplatzes diskutiert und kontrolliert werden.
Mitverantwortung von SchülerInnen
Ein Schulbetrieb kann nie ohne Mitverantwortung aller Menschen, die sich im Gebäude regelmäßig aufhalten funktionieren. So wie Lehrpersonal Aufgaben inne hat, um Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten zu können, so können auch SchülerInnen bestimmte Bereiche übernehmen. In der Abfallorganisation ist es meist selbstverständlich, dass bestimmte Abfälle von SchülerInnen entsorgt werden. Gibt es einen RaucherInnen Platz, so kann der auch von den NutznießerInnen dieser Einrichtung sauber gehalten werden. Das Meldewesen für Störungen oder nötige Reparaturen sollte auch die SchülerInnen verpflichten, Informationen weiter zu geben. Alle diese Aufgaben der SchülerInnen müssen in Form einer schriftlichen Vereinbarung mit der SchülerInnen Vertretung jährlich abgeschlossen werden. Wichtig dabei ist auch die Formulierung der Konsequenzen, was passiert, wenn bestimmte Aufgaben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erledigt worden sind.
N
Laut ÖNORM B5019 (Legionellenschutz) sind die hygienerelevanten Bestimmungen für zentrale Trinkwasser-Erwärmungsanlagen an Schulen in die Risikogruppe 2 eingetragen. Das heißt, dass folgende Bestimmungen im Schulbetrieb gewährleistet werden müssen:
- Das erwärmte Trinkwasser muss beim Eintritt in das Verteilersystem eine Temperatur von mindestens 60°C aufweisen (Boilertemperatur).
- In Zeiten ohne Wasserentnahme (Sommerferien) ist an jeder Stelle eine Mindesttemperatur von 55°C einzuhalten. Das Abschalten der Zirkulationspumpe ist nicht zulässig.
- Brauseköpfe sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren
- Die Kontrolle der o.a. Punkte muss monatlich erfolgen, Aufzeichnung dazu zu führen.
Diese Aufgaben sind in der Arbeitsplatzvereinbarung eines Schulwarts zu definieren.
Hardware- und Netzwerkbetreuung für das Schul- oder Verwaltungsnetz kann von externen Firmen oder auch von Bundesbediensteten durchgeführt werden. Grundlage ist der vom bm:ukk ausgearbeitete „Vertrag über die Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung von IT-Arbeitsplätzen für den Unterricht”. Wichtig ist, dass das Schul- und Verwaltungsnetzwerk so betreut wird, dass Ausfälle über mehrere Stunden vermieden werden können.
O
ÖISS Richtlinien für den Schulbau
Die ÖISS Schulbaurichtlinien dienen der allgemeinen Qualitätssicherung im Schulbau. Sie unterliegen der jeweiligen ÖNORMen und helfen PlanerInnen bei der Ausarbeitung von Neu- Zu- und Umbauten.
Siehe Sauberkeit
Facility Management ist in erster Linie Organisation. Die Aufgaben jedes Einzelnen müssen für alle Beteiligten verständlich, schriftlich dokumentiert und übersichtlich eingeteilt sein. Daher sollte gemeinsam mit Reinigungs- und Schulwartepersonal sowie dem Sekretariat ein Organigramm erstellt werden, in der alle wichtigen Daten (Erreichbarkeit, Telefonnummern, Zeiten...) festgehalten sind.
Vorschlag für einen Datenaufbau:
- Verwaltung, Reinigung, Schulwart
- Erste Hilfe
- Sicherheit
- Notfallplan während der Ferien/Wochenenden
P/Q
Die einem Schulstandort zur Verfügung stehenden Parkplätze sind in erster Linie für Beschäftigte im Bundesdienst (Schulwart, Lehrpersonal) gedacht. Sollte mehr Platz zur Verfügung stehen, so ist mit der SchülerInnen Vertretung zu vereinbaren, wer zu welchen Bedingungen einen Parkplatz nutzen darf.
Befindet sich ein Schulstandort in einer parkgebührenpflichtigen Zone, so ist die Nutzung eines Schulparkplatzes Gehaltsbestandteil (lt. Einkommenssteuergesetz ein Sachbezug). Der Abzug ist unabhängig davon, in welchem Zeitausmaß der Parkplatz genutzt wird.
Effiziente Besprechungen führt man mit exakten, planbaren Terminabsprachen, um ausreichend Zeit für Vorbereitungen der TeilnehmerInnen zu bieten. Die Besprechung führt der/die SchulleiterIn, es wird zu Beginn der Besprechung vereinbart, wer das Protokoll führt. Ein Beispiel zur einfachen Handhabe von Protokollen ist, die Niederschrift in einer Tabelle zu führen, um bei der Vorbereitung des darauf folgenden Protokolls Punkte einfach weiter führen zu können - bis zur Erledigung. Wichtig ist, dass zu Beginn der Besprechung das Protokoll des letzten Meetings überprüft wird.
R
Laut ÖISS-Richtlinien sollten Mindesttemperaturen an Schulen eingehalten werden:
Unterrichtsräume, LehrerInnen Räume, Bibliothek,Mehrzweckraum, Verwaltung | + 20 ° C | |
Garderobe, Pausenhalle, Gänge als Aufenthaltsbereiche, WC Anlagen, Turnhallen, Gymnastikräume, Lehrküchen | + 18 ° C | |
Werkstätten, Labors (je nach körperlicher Beanspruchung) | + 12 ° bis + 20 ° C | |
Arztzimmer, Umkleideräume, Duschräume | + 23 ° C | |
Stiegenhäuser abgeschlossen | + 10 ° C |
Die Raumtemperatur ist in Sitzhöhe zu messen.
Zur Vermeidung von Schadensentwicklungen soll in einem umschlossenen Raum während der Heizperiode die relative Luftfeuchte bis 20° C Raumlufttemperatur nicht unter 30% fallen und 55% längerfristig nicht überschreiten.
Im Interesse des angenehmen Arbeitsklimas für SchülerInnen und LehrerInnen sind diese Raumtemperaturen entsprechend einzustellen und zu steuern.
Manchmal ist es sinnvoll, bei Klagen über zu niedrige Temperaturen im Raum genau hinzusehen:
- Stehen Gegenstände vor den Heizkörpern?
- sind diese auch eingeschaltet?
- Ist die Information über Stoßlüften allen Betroffenen bekannt?
- Werden Türen am Abend geschlossen?
Kleine Maßnahmen haben hier oft große Wirkung. Sollten diese keine Verbesserungen bewirken: Datenlogger vom Energiesonderbeauftragten besorgen, Temperaturen längerfristig messen, beraten lassen. Maßnahmen mit der Bildungsdirektion Salzburg besprechen.
Die tägliche Raumorganisation ist eine der großen täglichen Herausforderungen für Schulleitung und Administration. Wenn Raumressourcen fehlen, weil die Aufnahme von SchülerInnen das ursprünglich geplante Ausmaß an Schulgröße übersteigt, so müssen Alternativen überlegt werden. Modulare Oberstufe, gestaffelte Unterrichtsbeginnzeiten, Blockunterricht sind dazu bekannte Hilfsmittel. Wenden Sie sich an die Bildungsdirektion Salzburg, um Strategien für Ihre Problemstellung diskutieren zu können.
Bedenken Sie, dass das Aufstellen von Containern bei Schulstandorten vor allem teuer ist (Transport, Herstellung, Miete, Heizkosten!). Die dafür investierten Mittel können anstatt dessen gut für dauerhafte und sinnvolle Investitionen genutzt werden. Der Komfort in Containerklassen ist sehr gering. Es ist daher wichtig, über kostengünstige, organisatorische Maßnahmen nachzudenken.
Die Auswahl der Reinigungsmittel im E-Shop der BBG hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Wichtig bei Ihrer Entscheidung, welches Reinigungsmittel an Ihrem Standort in Einsatz kommt sind Umweltfaktoren (biologisch Abbaubar, mit Kaltwasser verwendbar...) und natürlich die entsprechende Erfahrung Ihres Reinigungspersonals. Dennoch ist es wichtig zu hinterfragen, warum Personal ein bestimmtes Mittel bevorzugt, ob dies aus Sympathie zu einer bestimmten Marke oder eine fachlich fundierte Meinung ist.
Die Schulleitung sollte sich nicht permanent mit diesen Fragen auseinandersetzen. Allerdings ist es ratsam, die Rechnungsführung anzuregen, regelmäßig zu überprüfen, welche Mengen in bestimmten Zeiträumen verbraucht werden. Dadurch können immer wieder Einsparungen erzielt werden.
Eine jährliche Grundreinigung ist Voraussetzung für professionelle Unterhaltsreinigung.
Wenn Schulwartepersonal Reparaturen durchführt, ist darauf zu achten, dass nicht Arbeiten erledigt werden, die von konzessionierten Fachfirmen durchgeführt werden müssen. Vor allem im Bereich Elektrotechnik kommt es immer wieder vor, dass unsachgemäße Reparaturen durchgeführt werden, die auch nicht im Anlagenbuch lt. ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis 63 angeführt wurden. Beim Umbau von Räumlichkeiten (zB Einziehen von zusätzlichen Wänden, etc.) ist der/die LiegenschaftseigentümerIn stets um Zustimmung zu fragen.
Das jeweilige Elektro-Anlagenbuch und der Dokumententeil sind bei Reparaturen stets zu ergänzen. Bitte informieren Sie Ihr Schulwartepersonal, dass darauf immer geachtet wird.
S
Wenn Gegenstände in einer Bundesdienststelle nicht mehr benötigt werden, so werden diese im Österreich weiten Sachgüteraustausch (SGA) angeboten. Schulen können anbieten oder auch Gegenstände über die jährlich erscheinende Angebotsliste (erhältlich über die Bildungsdirektion Salzburg) anfordern. Der Buchwert wird über das Inventarprogramm (INVWIN) umgebucht. Details finden Sie in den Richtlinien für den Sachgüteraustausch des BMF. Erst nach erfolglosem Angebot im SGA können die Gegenstände entsorgt werden.
Die Kontrolle über die Sauberkeit an den Schulen liegt normalerweise beim Reinigungs- und Schulwartepersonal. In der Schulpraxis gibt es aber immer Räume, die aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) sauber gehalten werden (können). Die Schulleitung hat die Aufgabe, regelmäßig Begehungen durch das Gebäude zu machen. Hier sollte vor allem auf Keller, Dachböden, Bunker, Schulwarteräume, Personalräume, Kustodiatszimmer, Labors geachtet werden. In kaum einer Schule ist nicht zumindest ein Raum, in dem Gerümpel abgestellt wurde oder schlicht nie aufgeräumt wird. Abfälle (EDV-Monitore, Geräte, altes Schulgestühl...) müssen sofort entsorgt werden. Das Ausräumen eines voll geräumten Dachbodens aufgrund eines Feuerbescheids ist ausgesprochen teuer!
Siehe Meldewesen
Immer wieder kommt es in Schulgebäuden zu gesundheitsgefährdendem Schimmelbefall. Die Ursachen sind unterschiedlich, es ist daher in diesem Fall umgehend die Bildungsdirektion Salzburg zu verständigen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist richtiges und ausgiebiges Lüften aller Räume - auch entlegener Räume, zB Keller.
Die Verwaltung des Schlüsselverzeichnisses ist Aufgabe der Rechnungsführung. Wichtig dabei ist, dass bei Ausgabe eines Schlüssels ein Formular unterzeichnet wird, das genau beschreibt, welcher Schlüssel für welchen Zeitraum weitergegeben wurde. Auch die Konsequenzen bei Verlust des Schlüssels (polizeiliche Meldung!) sollen darin vereinbart werden. Schulen mit alten Schließanlagen sollen beginnen, langsam auf ein elektronisches Schließsystem umzustellen. Vor allem Eingangstüren, Verwaltungs- und EDV Räume sollten mit Systemen ausgestattet werden, die ein Sperren von verlorenen Schlüsseln ermöglicht. Außerdem kann damit so mancher Diebstahl verfolgt werden. Die BBG hat ein elektronisches Schließsystem ausgeschrieben.
Die Schneeräumung der Gehwege zu bestimmten Tageszeiten ist Aufgabe der Schule. Somit wird das Schulwartepersonal im Rahmen seiner Arbeitsplatzvereinbarung mit den entsprechenden Aufgaben betraut. Hier muss auch definiert sein, wer im Falle von Krankheit für diese verpflichtenden Aufgaben eingeteilt ist. Für Zeiten außerhalb der Dienstzeit gibt es Bereitschaftsentgelt - wenden Sie sich in diesem Fall an die Bildungsdirektion Salzburg.
Die Bildungsdirektion Salzburg bietet Ihnen eine Fülle an Service und Hilfestellungen beim Facility Management. Die MitarbeiterInnen stehen regelmäßig mit der BIG und den Gemeinden in Kontakt, wissen AnsprechpartnerInnen und können Ihnen bei der Auswahl an Unternehmen für Ihre Ansprüche weiter helfen. In vielen Bundesländern ist WAB-MI eingesetzt, um der Bildungsdirektion Salzburg die Möglichkeit zu bieten, stets den Überblick über Bedürfnisse der Schulen zu haben. Nutzen Sie diese Kommunikationsschiene, sie ist für die Schulleitung ein wichtiger Partner zur Betriebsführung.
SchulwartInnen sind die Menschen, die Facility Management in der Ausführung betreiben. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Pädagogik und Verwaltung, sie garantieren oft einen reibungslosen Ablauf im Schulalltag. Diese Menschen müssen geführt werden! Die gemeinsame Erstellung von Arbeitsplatzvereinbarungen, das jährlich geführte MitarbeiterInnen Gespräch, regelmäßige Teambesprechungen erzeugen ein vertrauensvolles Klima und Sie motivieren das Schulwartepersonal, stets gute Ideen für „ihre” Schule einzubringen. Diese Personengruppe soll regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen besuchen.
Bunker und zivilschutztechnische Einrichtungen an Schulen sind in den jeweiligen Mietverträgen nicht als Schulraum definiert. Diese Räume sind mit speziellen Lüftungsanlagen und Türen ausgestattet und dürfen schulisch nicht genutzt werden.
Die nötige Wartung der sich in den Schutzräumen befindlichen Haustechnik muss über die Schule erfolgen. Eine Umwidmung einer zivilschutztechnischen Einrichtung muss über das Bundesministerium für Unterricht, Kultur und Kunst genehmigt werden und erhöht die Mietkosten für das Gebäude.
Sekretariat (Aufgaben)
Rechnungsführung und Sekretariat sind eine wichtige Drehscheibe für professionelles Facility Management. MitarbeiterInnen in diesem Bereich können die Schulleitung in der Vor- und Nachbereitung und Organisation der schulischen Betriebsführung stark zur Seite stehen. In der entsprechenden Arbeitsplatzvereinbarung wird das Aufgabengebiet definiert. Wenn jemand Anordnungen treffen darf (zB Sekretariat an Schulwarte-, Reinigungspersonal), so ist dies den betreffenden Personenkreis mitzuteilen. Die Vor- und Nachbereitung der Teambesprechung, Protokollführung und tägliches Trouble-Shooting sind Arbeitsfelder die SchulleiterInnen an diese MitarbeiterInnen delegieren können. Wichtig dabei ist, dass die KollegInnen regelmäßig Fortbildungen für dieses Arbeitsfeld besuchen können.
Der Sicherheitsordner der Bildungsdirektion enthält sämtliche Unterlagen, Gesetze, Verordnungen für die schulische Sicherheit.
Sicherheitsvertrauensperson und Sicherheitsbegehungen
Der/die SchulleiterIn ist laut Bundes- Bedienstetenschutzgesetz für die Sicherheit im Schulgebäude verantwortlich. Die Aufgaben zur Wahrung der Sicherheit werden von der Sicherheitsvertrauensperson übernommen, die von der Direktion ernannt wird. Diese Person erhält eine bestimmte Ausbildung. Über die BBG werden regelmäßig Unternehmen ausgeschrieben, die die Sicherheitstechnischen Einrichtungen an der Schule regelmäßig überprüfen (Sicherheitsfachkraft). Das dafür benötigte Budget ist in den Jahresausgabenhöchstbeträgen enthalten. Die aufgezählten Mängel in den Protokollen dieses sicherheitstechnischen Unternehmens sind je nach Zuständigkeit von LiegenschaftseigentümerIn, Bildungsdirektion oder Schule abzuarbeiten und zu erledigen. Die Sicherheitsvertrauensperson hat für die Umsetzung der Mängelbehebungen zu sorgen.
Schulsportanlagen müssen besonders gepflegt und gewartet werden. Unterlage dazu ist das österreich weit gültige Pflegebuch für Schulsportanlagen. Der/Die Sport-KustodIn ist für die Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich zu machen. Dem Schulwartepersonal ist das dafür benötigte Werkzeug und die entsprechenden Materialien zur Verfügung zu stellen. Im Budget müssen die dafür nötigen Fixkosten eingeplant werden.
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Professionelles Facility Management an der Schule kann nur durch gute Organisation, entsprechende Arbeitsplatzvereinbarungen, Besprechungen und Kontrolle der Arbeiten funktionieren. Die regelmäßig angesetzte Teambesprechung ist ein Tool, um reibungslose Kommunikation, aber auch die Kontrolle der Durchführung der anstehenden Arbeiten gewährleisten zu können. Eine Teambesprechung findet an bestimmten Tagen regelmäßig (Minimum: ein bis zwei Mal im Monat) statt. Alle betroffenen MitarbeiterInnen (SchulleiterIn, Rechnungsführung, Schulwartepersonal, VertreterIn des Reinigungspersonals) kennen diese Terminserie (Outlook!) und halten sich den Termin nach Möglichkeit frei. Verschiebungen werden rechtzeitig, möglichst schriftlich bekanntgegeben. Zur Vor- und Nachbereitung dient ein Protokoll. Die MitarbeiterInnen bringen ihre Arbeits-, Wartungsbücher mit, Berichte zu den Aufgaben werden abgegeben. Zu diesen Terminen können VertreterInnen von Firmen (Bemusterungen) eingeladen werden oder andere GesprächsteilnehmerInnen (zB Schularzt), mit denen über Angelegenheiten im Schulgebäude diskutiert werden kann. Neben den zu erledigenden Aufgaben werden auch Fragen zur Zusammenarbeit, Arbeitsklima und eventuellen Konflikten seitens der Schulleitung angesprochen.
Das äußere Bild der Schule ist Ihre Visitenkarte. Daher empfehlen wir, mindestens einmal im Jahr eine Teaminspektion gemeinsam mit Ihrem Schulwart, der Sicherheitsvertrauensperson und dem/der Brandschutzbeauftragten durchzuführen. Sie begehen das Gebäude vom Keller bis zum Dach, begutachten jeden Raum. Im Protokoll wird festgehalten, wo Mängel in Sicherheit oder Sauberkeit aufgefunden worden sind. Welche Gegenstände werden noch gebraucht, was kann entsorgt werden. Organisationsfragen, wie zB die Schaffung von Raum für Arbeitsplätze für LehrerInnen können hier erörtert werden. Sollten sich daraus Anträge für kleinere Adaptierungen oder Umbauten ergeben, bitte dies umgehend im WAB-MI eintragen.
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen folgende Räume/Bereiche telefonisch zu versorgen: Verwaltung, Konferenzzimmer, Schularzt/-ärztin, Turnsaalbereich, Werkstätte, Bibliothek, Lehrküche, Naturwissenschaftlicher Bereich (jedenfalls Chemie), SchulwartIn. Weiters sollten die Erste-Hilfe Beauftragten überall telefonisch erreichbar sein (entweder mittels Diensthandy, das weiter gegeben wird, oder die Telefonnummern sind offen ausgehängt).
Ein Telefonanschluss in der Aufzugsanlage ist Standard, eine eigene Amtsleitung muss dafür eingesetzt werden.
Toilettenanlagen sind Brutstätten für Keime und müssen aus diesem Grund täglich entsprechend gereinigt werden. Sollte Reinigungspersonal ausfallen, so ist auf die tägliche Reinigung der Nassräume auf jeden Fall zu achten. Behinderten WC dürfen nur dann versperrt werden, wenn diese mit einem Euro-Schließsystem ausgestattet sind. Achten Sie auf ausreichende Beschilderung.
In einer Sporthalle sind sehr hohe Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Es ist daher hier besonders auf Sauberkeit, Ordnung und übersichtliche Planung zu achten. Wenn in der Halle Veränderungen (Linierung, Geräte, Prallschutz, Heizung) vorgenommen werden müssen, so ist auf jeden Fall die Bildungsdirektion Salzburg einzubeziehen.
Wenn für die Außenanlagenpflege Traktoren angeschafft wurden, so ist die Schule für Benzin, Wartung und Reparaturen aufzukommen.
Siehe - Ferienzeiten
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Die Organisation und Beschaffung von Verbrauchsmaterial für den Schulbetrieb (Reinigungsmittel, Hygienepapiere...) ist meist Sache des Schulwartepersonals. Es wird empfohlen, der Person, die für die Beschaffung zuständig ist, einen BBG Zugang zu ermöglichen. Die Genehmigung kann zB über die Rechnungsführung organisiert werden.
Der Verhaltenskodex erläutert auf Grundlage der geltenden Rechtslage (Dienstrecht, Strafrecht,...) klar und leicht verständlich, wo potentielle Interessenkonflikte und korruptionsgefährdete Situationen liegen. Er gibt den MitarbeiterInnen in öffentlichen Einrichtungen Richtlinien und Anhaltspunkte zur Bewältigung solcher Interessenkonflikte und Situationen. Dieser Kodex macht Führungskräfte und Organisationsverantwortliche auf ihre spezielle Verantwortung im Bereich der Korruptionsprävention aufmerksam.
Um eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen, ist der Verhaltenskodex offen über die Homepage des Bundeskanzleramts abrufbar unter http://www.bundeskanzleramt.at/verhaltenskodex.
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Facility Management braucht Verwaltung und Richtlinien. Zum Einen erledigt dies das Schulsekretariat und zum Anderen die Bildungsdirektion Salzburg.
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WAB-MI (MieterInnen Investitionen)
Fast jedes Bundesland verwendet die Internet-Applikation WAB-MI als Kommunikationsschnittstelle über nötige Instandhaltungen am Gebäude zwischen der Bildungsdirektion Salzburg und Schule. Wichtig dabei ist die regelmäßige Anwendung des Programms, damit die Bildungsdirektion Salzburg und Schule über Zeitplan und Verantwortung Bescheid wissen. Die Schulbehörde kann über Eintragungen der Schulen eine professionelle Budgetierung ihrer Vorhaben durchführen.
Die Wartung von technischen Einrichtungen an der Schule sind ein wesentlicher Garant für Langlebigkeit und Energieeffizienz. Die Schulleitung hat die Verantwortung, dass diese Einrichtungen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Die Information über Wartungsnotwendigkeiten und -intervalle erhalten Sie bei den LiegenschaftseigentümerInnen (Gemeinde, BIG). Über sämtliche Arbeiten ist ein (oder mehrere) Wartungsbücher zu führen (händisch oder elektronisch).
Die Schneeräumung der Straßen rund um das Schulgebäude liegt im Verantwortungsbereich der Schule. Im Organigramm ist daher festgelegt, wer für welche Bereiche der Schneeräumung während der Arbeitszeit und in Bereitschaft zuständig ist. Wichtig dabei ist ein Plan, wer für Abwesenheiten (zB Krankenstand) einspringt. Dies vor allem in Ferienzeiten und an Feiertagen.
Wasser ist ein wichtiges Lebensmittel. Daher sollte nicht nur aus budgetären Gründen sparsam mit Wasser umgegangen werden. Im Facility Management gibt es dafür ein breites Betätigungsfeld:
- WC Systeme mit neuen Spülkästen einsetzen, die Wasser sparende Spülsysteme verwenden: Sie spülen mit weniger als 6 Liter Inhalt und sind mit 2-Mengen Spültechnik ausgestattet.
- Eine rinnende WC-Spülung oder ein tropfender Wasserhahn vergeudet übers Jahr gesehen tausende Liter Wasser: Daher undichte Wasserhähne und rinnende WC-Spülungen sofort reparieren.
- Bei der Sanierung von Duschen Wassersparduschköpfe einsetzen. Durchflussbegrenzer werden nachträglich bei älteren Duschen zwischen Armatur und Schlauch eingesetzt und sparen rund die Hälfte des Wassers ein.
- Wassersparperlatoren reduzieren den Durchfluss durch Beimengung von Luft auf 6 bis 8 Liter pro Minute. Durch das Nachrüsten von Wassersparperlatoren sparen Sie bis zu 50 Prozent Wasser. Moderne Armaturen haben einen Wassersparmechanismus eingebaut.
- Beim Ankauf von neuen Waschmaschinen und Geschirrspülern empfiehlt es sich, auf den Wasser- und Energieverbrauch zu achten. Hilfreich dabei ist das Ökolabel der EU. Es gibt Auskunft, wie sparsam das Gerät ist.
- Infoblatt zum Aufhängen in der Schule: http://marktcheck.greenpeace.at/uploads/media/wassersparen_01.pdf
Jede Schule braucht eine Auswahl an Werkzeugen für Reparaturen aller Art. Damit diese immer bei Bedarf zugänglich sind, müssen diese ordentlich aufgeräumt an einem Ort aufbewahrt sein, der der Schulleitung bekannt ist. Dass Werkzeuge versperrt aufbewahrt sein müssen ist selbstverständlich.
Wertschätzung von Schuleigentum
In der schulischen Hausordnung sollte ein Absatz stehen, in der der umsichtige Umgang mit Schuleigentum festgelegt ist. An der Schule soll bekannt sein, was die Konsequenzen für Vandalismus oder mutwilliges Zerstören von Gegenständen sind.