Informationen
Nehmen Sie die Hilfe von Expert/innen der Drogenberatungsstellen Sozialmedizinischer Dienst und Drogenberatung in Anspruch.
Informationen zum Vorgehen im Anlassfall:
http://www.suchtvorbeugung.net/stepbystep/pages/home.php
Diese Regelungen gelten nur, wenn in der Schule der Verdacht auf Eigen-Konsum oder Missbrauch von Suchtgift entsteht. Wenn die Polizei außerhalb der Schule Suchtgift findet oder SchülerInnen beim Konsumieren erwischt erfolgt eine Anzeige.