Schwere Gewalttaten von Schüler/Innen
Sofortmaßnahmen
Bei schweren Gewalttaten sollten umgehend Sofortmaßnahmen mit der Zielsetzung „Wir dulden keine Gewalt“ umgesetzt werden (zum Beispiel Suspendierung). Dabei ist der Kontakt mit den Familien der TäterInnen zu suchen und weitere Maßnahmen sollten zusammen umgesetzt werden.
Parallel dazu sollte mit der betroffenen Klasse eventuell auch mit den Eltern die Vorfälle besprochen werden.
Schulausschlüsse sind bei gewaltgefährdeten Jugendlichen langfristig pädagogisch nicht sinnvoll und könnten ihre Gewaltbereitschaft gegen die Schule fördern.
Interventionsprogramm
Ein mögliches Interventionsszenario könnte sich folgendermaßen präsentieren:
- Information der Tätereltern:
Die Eltern werden kurzfristig in die Schule eingeladen und von der Schulleitung und wenn möglich unter Einbeziehung eines Gewaltexperten – über den Gewaltvorfall im Detail informiert. Es empfiehlt sich das Gespräch zu protokollieren. - Entlastung von Täter oder Täterin und Klasse
Der Täter oder die Täterin wird befristet auf 3 -5 Tage von der Schule suspendiert, damit in dieser Zeit mit der Klasse der Vorfall besprochen werden kann. Die Eltern werden gebeten, in dieser Zeit mit dem Täter, der Täterin nach geeigneten Lösungen zu suchen. - Konfliktlösung mit der betroffenen Klasse
Mittels Klassengespräche kann der Gewaltvorfall verarbeitet werden. Zusätzlich sollten Früherkennungsmerkmale herausgearbeitet und Verhaltensregeln für den Umgang mit Gewaltgefährdung definiert werden.
Ziel: „Wir dulden keine Gewalt“ - Besprechung mit Tateltern und Täter
Lösungsvorschläge der Eltern und es Täters, der Täterin werden erfragt. Regeln zur Reintegration werden gemeinsam festgelegt und in einer schriftlichen Vereinbarung mit pädagogischen Konsequenzen festgehalten. - Verhaltenstraining
Bei schweren Verhaltensproblemen ist die Durchführung eines Verhaltens- trainings mit dem Täter, der Täterin in Erwägung zu ziehen. Dieses sollte durch eine externe Fachperson durchgeführt werden. - Versöhnung des Täters, der Täterin mit der Klasse
Begleitete Rückführung des Täters, der Täterin in die Klasse. Durch die Lehrerinnen und Lehrer ist festzuhalten, welche Vereinbarungen getroffen worden sind. - Positive Rückmeldungen
Dem Täter oder der Täterin und den Tätereltern sollten in kurzen Abständen Rückmeldungen über das positiv gewordene Verhalten des Täters, der Täterin gemacht werden.
Literaturtipps:
„Gewalt an Schulen„ Autoren: Klaus Hurrelmann, Heidrun Bründel, Pädagogische Antworten auf soziale Krisen
ISBN: 978-3-407-22184-1, Beltz Verlag
„Gewalt in der Schule" Autor: Dan Olweus, Was Lehrer und Eltern wissen sollten – und tun können
4. Auflage, Hogrefe, Göttingen 2006
„Keiner hat etwas gesehen“ Autor: Reiner Engelmann, Texte über Gewalt an der Schule
Cbt Verlag, München 2007
Links zum Thema:
Kinder- und Jugendanwaltschaften und ihre Programme
www.gemeinsam-gegen-gewalt.at/die-weisse-feder
Die „Weiße Feder“: das Zeichen gegen Jugendgewalt
www.ncbi.ch/work_peacemakers.html
Hintergrundinformationen zum Prinzip der Peacemaker (=Streitschlichter)
www.berlin.de/sen/bildung/hilfe_hilfe_praevention/gewaltpraevention
Anti-Gewalt-Fibel, Anti-Mobbing-Fibel