Inklusion
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigt, die allgemeine Schulpflicht entweder in einer für sie geeigneten Sonderschule oder Sonderschulklasse oder in einer den sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllenden Volksschule, Hauptschule, Neuen Mittelschule, Polytechnische Schule, Unterstufe einer allgemein bildenden höheren Schule oder Haushaltungsschule zu erfüllen, soweit solche Schulen (Klassen) vorhanden sind und der Schulweg den Kindern zumutbar oder der Schulbesuch auf Grund der Zustimmung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes erfolgten Unterbringung in einem der Schule angegliederten oder sonst geeigneten Schülerheim möglich ist. Im Vordergrund des gemeinsamen Unterrichts steht nicht das Bemühen, behinderten Kindern und Jugendlichen den gleichen Lehrstoff zu vermitteln, sondern die soziale Integration in die Gruppe der Gleichaltrigen.
Integrationsklassen:
In einer Klasse mit verminderter SchülerInnenzahl (siehe Landesausführungsgesetze) werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht erfolgt nach verschiedenen Lehrplänen und durch Unterrichtsformen, die für heterogene Gruppen geeignet sind.
Kooperationsklasse:
Eine Volks-, Haupt-, NMS-, Polytechnische- oder AHS-Klasse und eine Sonderschulklasse arbeiten in unterschiedlichem Ausmaß zusammen und bilden in vom Team festgelegten Unterrichtsgegenständen eine gemeinsame Lerngruppe, sodass zeitweise der Unterricht in Klassen einer allgemeinen Schule gemeinsam mit Klassen einer Sonderschule geführt wird.
Weitere Informationen:
Bei den zuständigen Schulqualitätsmanager/innen und auch bei den Mitarbeiter/innen des Fachbereichs für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik an den Außenstellen der Bildungsdirektion Salzburg in der jeweiligen Bildungsregion.