Wissenschaftliche Untersuchungen

Vorgehensweise:

  1. Ausfüllen des Ansuchens

  2. Dem Ansuchen um Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung sind beizufügen:

    1. Bestätigung der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität, aus der sich die Notwendigkeit und der Umfang der erbetenen Untersuchung ergibt (dieses Dokument ist mit Unterschrift des Betreuungslehrers und amtlichen Stempel vorzulegen).

    2. Der Fragebogen, wie er den Schüler/Innen vorgelegt werden soll (dieser wird von den Pädagog/Innen auf die pädagogische Zulässigkeit untersucht).
      Erfolgt die Untersuchung auf andere Art als durch eine Befragung mittels Fragebogen, so ist die Vorgehensweise zu beschreiben und der Bildungsdirektion vorzulegen.

  3. Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen wird sich die Bildungsdirektion mit Ihnen in Verbindung setzen und die Untersuchung genehmigen oder ablehnen.

  4. Zum näheren Verständnis über die Durchführung ist der Grundsatzerlass durchzulesen.

  5. Nach Beendigung der Arbeit ist der Bildungsdirektion Salzburg ein Exemplar der Untersuchung/wissenschaftlichen Arbeit zu übermitteln (Aufnahme in die „Sammlung der wissenschaftlichen Untersuchungen“).


Kontakt

Auskunft: Erhard Wieser
Mozartplatz 10, II. Stock, Zimmer 212
Tel.: +43 662 8083 - 1002
E-Mail: erhard.wieser[at]bildung-sbg.gv.at