Wissenschaftliche Untersuchungen
Vorgehensweise:
- Ausfüllen des Ansuchens
- Dem Ansuchen um Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung sind beizufügen:
- Bestätigung der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität, aus der sich die Notwendigkeit und der Umfang der erbetenen Untersuchung ergibt (dieses Dokument ist mit Unterschrift des Betreuungslehrers und amtlichen Stempel vorzulegen).
- Der Fragebogen, wie er den Schüler/Innen vorgelegt werden soll (dieser wird von den Pädagog/Innen auf die pädagogische Zulässigkeit untersucht).
Erfolgt die Untersuchung auf andere Art als durch eine Befragung mittels Fragebogen, so ist die Vorgehensweise zu beschreiben und der Bildungsdirektion vorzulegen.
- Bestätigung der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität, aus der sich die Notwendigkeit und der Umfang der erbetenen Untersuchung ergibt (dieses Dokument ist mit Unterschrift des Betreuungslehrers und amtlichen Stempel vorzulegen).
- Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen wird sich die Bildungsdirektion mit Ihnen in Verbindung setzen und die Untersuchung genehmigen oder ablehnen.
- Zum näheren Verständnis über die Durchführung ist der Grundsatzerlass durchzulesen.
- Nach Beendigung der Arbeit ist der Bildungsdirektion Salzburg ein Exemplar der Untersuchung/wissenschaftlichen Arbeit zu übermitteln (Aufnahme in die „Sammlung der wissenschaftlichen Untersuchungen“).
Kontakt
Auskunft: | Erhard Wieser Mozartplatz 10, II. Stock, Zimmer 212 Tel.: +43 662 8083 - 1002 E-Mail: erhard.wieser[at]bildung-sbg.gv.at |