Wichtige Informationen zum Quereinstieg NEU
1. Der Quereinstieg NEU ist ab dem 01.09.2022 mit Ausnahme von Anstellungen für den Bereich der Volksschulen und der Sonderschulen möglich. Die Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn nicht ausreichend Personen zur Verfügung stehen, welche die regulären Zuordnungsvoraussetzungen erfüllen.
2. Voraussetzungen für den Quereinstieg NEU sind der Abschluss eines:
- fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 180 ECTS (Bachelorniveau) oder
- fachlich geeigneten Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 240 ECTS (Masterniveau)
· UND
- eine nach dem Erwerb des Bachelor- oder Diplomgrades der abgeschlossenen Hochschulbildung zurückzulegende, dreijährige, fachlich geeignete Berufspraxis
- die berufsbegleitende Absolvierung einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung innerhalb von 5 Jahren im Umfang von 60 (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Masterniveau) oder 90 ECTS (bei Vorliegen eines Hochschulstudiums auf Bachelorniveau).
3. Hinweis:
- Das Erfordernis der oben genannten Berufspraxis wird durch eine berufliche Tätigkeit erfüllt, für die die abgeschlossene Hochschulbildung eine geeignete Qualifikation dargestellt hat.
- Bei Verwendung in der Allgemeinbildung können bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis auch durch eine lehramtliche Verwendung erfüllt werden.
4. Ab dem Schuljahr 2023/24 benötigen Sie für eine Bewerbung den Nachweis über die pädagogische Eignung durch eine Zertifizierungskommission. Diese wurde bereits vom BMBWF gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eingerichtet und dient zur Überprüfung Ihrer pädagogischen Eignung bei einer angestrebten Verwendung in einem allgemeinbildenden Unterrichtsgegenstand.
Dieser Nachweis stellt dann bei einer Bewerbung ein Anstellungserfordernis dar ist bis zum Auswahlverfahren vorzulegen.
Sie erhalten weitere Informationen unter dem Link: https://klassejob.at/