FAQs für Junglehrer

Wie bekomme ich einen Mentor?

Der/die Mentor/in wird Ihnen von der Schulleitung zugewiesen.

Wann werden wieder Stellen ausgeschrieben?

Im Pflichtschulbereich werden die offenen Stellen laufend ausgeschrieben.

Kann/soll ich mich bei einer Schule direkt bewerben?

Die Bewerbung wird von der Personalstelle direkt an die Schulleitung übermittelt. Sie brauchen sich nicht an der Schule bewerben.

Ich habe trotz Anstellung noch keinen Vertrag bekommen, an wen wende ich mich (ist für die Anerkennung an der Uni z.B. als Nachweis notwendig)?

An Ihre jeweils zuständige/n Sachbearbeiter/in.

Welchen Vertrag habe ich und welche gibt es?

Der Vertrag ist abhängig von der Ausbildung (abgeschlossen, nicht abgeschlossen) und von der Art Ihres Studiums.

An wen wende ich mich bei Stundenplanverschiebungen, die mit den Universitätskursen kollidieren?

Für die Änderung Ihres Dienstplanes an der Schule ist die Schulleitung zuständig.

Wie verhält es sich mit der Anwesenheitspflicht bei Konferenzen oder außerschulischen Aktivitäten?

Konferenzen und sonstige Tätigkeiten, die mit dem Schulalltag zusammenhängen, zB. Schulausflüge, etc.

Bekomme ich über den Sommer gezahlt (vor allem, wenn schriftliche Verträge noch ausstehen)?

Dies ist abhängig, ab wann Sie angestellt wurden. Bei einer Anstellung vor dem 01.02. werden Sie im Sommer bezahlt. Bei einer Anstellung nach dem 01.02. läuft der Dienstvertrag bis Schulschluss. Haben Sie eine Anstellung als Vertretungslehrperson und die vertretene Lehrperson kommt vor Schulschluss wieder zurück, dann läuft der Dienstvertrag aus, ausgenommen, wir können Sie an einem anderen Standort einsetzen.

Wird die Induktionsphase für Studienleistungen anerkannt oder umgekehrt?

Eine Anerkennung der Teilnahme an der Induktionsphase für das Lehramtscurriculum ist formell nicht vorgesehen, da es diese als Fortbildungsveranstaltungen ohne ECTS-Wertigkeit konzipiert wurden.

Berufseinsteiger*innen, die eine Induktionsphase von zehn Tagen absolvieren müssen (bspw. da kein Bachelorabschluss vorliegt), können bis zu fünf Tage durch einschlägige Vorleistungen aus einem Studium anerkennen lassen.

Wann beginnt genau die 5-Jahrespflicht für den Abschluss des Masters? (vor allem hinsichtlich Anstellung mit Ausbildungsphase vor BEd. Abschluss)

Die 5-Jahrespflicht beginnt ab Beginn des Dienstverhältnisses. Es ist jedoch zu beachten, dass es vonseiten der PH oder Universität im Curriculum Änderungen geben kann bzw. es dort andere Vorgaben gibt.

Was passiert bei einer Überschreitung der Frist für die Masterpflicht?

Der Dienstgeber kann die Lehrperson, wenn der Master nicht innerhalb der 5-Jahre abgeschlossen hat, kündigen.

Muss ich der Lehrergewerkschaft beitreten?

Sie müssen nicht bei der Lehrergewerkschaft beitreten.

Wie viele Supplierstunden muss ich abhalten?

Bei einer Vollbeschäftigung (22+2 Wochenstunden) haben Sie 24 Wochenstunden Supplierverpflichtung.

Gibt es Bereitschaftsstunden?

Nein, es gibt keine Bereitschaftsstunden.

An wen wende ich mich bei Problemen mit der Schulleitung?

Sie können sich entweder an die Personalvertretung wenden oder an die Personalstelle.

Muss ich Extrastunden annehmen?

Aus wichtigen Gründen (z.B. Aufrechterhalten des Unterrichts) müssen sie bis 3 Wochenstunden Mehrdienstleistungen erbringen. Dabei muss jedoch die Schulleitung Ihre persönliche Situation, z.B. Kinder, berücksichtigen.

Muss die Induktionsphase innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden?

Vertragslehrpersonen, deren Dienstverhältnis mit Beginn des Schuljahres 2022/23 oder zu einem späteren Zeitpunkt des Schuljahres 2022/23 beginnt, haben die einführenden Lehrveranstaltungen gem. § 38 Abs. 12 im Laufe des Schuljahres 2022/23 zu absolvieren.

Die Induktionsphase dauert 12 Monate. Sie kann nicht verlängert werden. Sollte die Induktionsphase unterbrochen werden, zB. Vertrag wird nicht verlängert, Dienstbeginn nach dem 01.02., dann läuft die Induktionsphase mit dem nächsten Dienstverhältnis weiter.

Mobilitätszuschuss-APS

Beträgt die einfache Wegstrecke vom Hauptwohnsitz oder Ihrem ständigem Wohnsitz mehr als 40 km, erhalten Sie bei der Erstanstellung für die Dauer von 3 Jahren monatlich einen Mobilitätszuschuss in Höhe von € 120,00. Bei Dienstbeginn nach dem 15. des Monats bekommen Sie den Mobilitätszuschuss für diesen Monat aliquot.

Der Mobilitätszuschuss wird bei Erfüllung der Voraussetzungen für Sie automatisch im Zuge Ihrer Anstellung berechnet, eine Antragsstellung Ihrerseits ist in diesem Zusammenhang nicht notwendig.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.Nr. 0662-8083-4108.