Anerkennungen
Diplomanerkennungen im Pflichtschulbereich
Bei Interesse an einer Bewerbung als Lehrperson im Salzburger Pflichtschuldienst kann mit dem Formular (bitte nur dieses verwenden) unter dieser Formularseite ein Diplomanerkennungsverfahren initiiert werden. Ein solches Diplomanerkennungsverfahren kann ausschließlich gemeinsam mit einer Bewerbung ausgelöst werden.
Die Kosten der Bearbeitung eines Antrages auf Diplomanerkennung werden in der Folge gesondert mitgeteilt. Diese bestehen in den Barauslagen, welche der Bildungsdirektion für Salzburg durch die Einholung eines erforderlichen Lehramtsausbildungs-Vergleichsgutachtens durch einen nichtamtlichen Sachverständigen erwachsen (diese belaufen sich in der Regel auf ca. € 158,- für die Anerkennung für eine Schulart. Für die Anerkennung für eine weitere Schulart erhöhen sich diese Kosten um jeweils rund € 50,-). Im Zuge des Diplomanerkennungsverfahrens kann eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgeschrieben werden. Überdies ist mit Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 sowie mit Landesverwaltungsabgaben nach dem Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969 im Zusammenhang mit der Bescheidausstellung zu rechnen (diese belaufen sich insgesamt in der Regel auf ca. € 192,70).
Auch nach erfolgter Anerkennung einer im Herkunftsstaat erworbenen Lehramtsausbildung hat der Bewerber keinen Anspruch auf eine Planstelle. Eine Anstellung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Stellen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei BewerberInnen mit nicht deutscher Muttersprache, sofern nicht das Lehramt im deutschsprachigen Raum erworben wurde, der Nachweis des Sprachniveaus GeRS-Level C1 eines zertifizierten Instituts erfolgen muss, bevor eine Anstellung erfolgen kann.
Aktuelle Ausschreibungen für Lehrer/innenstellen finden Sie hier.
Formular Bewerbung um Anstellung im Salzburger Pflichtschuldienst
Anerkennungsverfahren im Bereich AHS/BMHS
Der Antrag kann online beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingebracht werden. Im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle kann der Antrag auch online bei der Bildungsdirektion für Salzburg eingebracht werden (zum Online Formular der Bildungsdirektion für Salzburg).
Informationen des BMBWF zum Diplomanerkennungsverfahren für Bundeslehrkräfte finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung prüft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universität einzubringen.